Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von der aeronautec GmbH schriftlich bestätigt werden.
Begriffsdefinition:
Besteller: Kunde, der eine Leistung von aeronautec ohne Montageleistung bekommt.
Käufer: Kunde, der eine Leistung von aeronautec mit Montageleistung bekommt.
2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsunterlagen
Angebote von aeronautec GmbH sind freibleibend. Ausführungsgrundlage für die Abwicklung des Auftrages ist die VOB/Teil B in der letzten Fassung am Tage der Auftragserteilung, BGB und HGB entsprechend.
An Bestellungen ist der Käufer 30 Tage gebunden. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind lediglich als annähernd zu betrachten. Sie stellen – vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung – keine zugesicherten Eigenschaften dar.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich aeronautec GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Von aeronautec übersandte Kataloge, Entwürfe und Zeichnungen bleiben aeronautec‘ s Eigentum und dürfen nicht kopiert, auch nicht teilweise nachgeahmt oder dritten Personen zum Zwecke gewerbsmäßiger Verwertung überlassen werden.
3. Preise
Kosten für Genehmigungsverfahren und Prüfungen bzw. evtl. Abnahmen durch Behörden, Sachverständige und der Feuerwehr sind nicht enthalten. Die Klärung bzgl. Genehmigungsverfahren des Projektes mit den zuständigen Behörden falls notwendig vor Auftragserteilung liegt seitens des AGs.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Auslieferungslager Seeon zzgl. der bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung und Fracht sowie sonstige Nebenkosten, Abgaben und Steuern trägt der Käufer.
Insofern nichts Anderes vereinbart ist, gewährt aeronautec kein Skonto.
Der Käufer darf mit einer Forderung der aeronautec GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Bis dahin sind die Forderung der aeronautec zu begleichen.
4. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentum der aeronautec GmbH.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind sämtliche Lieferungen oder Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und – auch nach Beendigung des Verzuges – die Lieferung oder Leistungserbringungen von Vorkasse abhängig zu machen. Der Käufer ist aeronautec zum Ersatz des sich hieraus ergebenden Schadens verpflichtet.
aeronautec ist berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Im Verzugsfall Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 8% p. a. zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist zu erhöhen, wenn aeronautec einen höheren Schaden nachweist und zu reduzieren, wenn der Käufer den Beweis dafür erbringt, dass aeronautec überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
aeronautec ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, eine Lieferung von einer Bezahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer kann ein Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von aeronautec und der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist der Käufer Kaufmann, so ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Gegenanspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Liefer- und Leistungszeit, Selbstbelieferung
Der Umfang der Lieferung wird in einer Auftragsbestätigung endgültig fixiert. Durch den Käufer gewünschte Nachträge oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen, vom Käufer zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Käufers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Im Übrigen beginnt die Lieferzeit mit der abgeschlossenen Abklärung aller technischen Fragen.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen sowie wetterbedingt, die aeronautec die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen (§7) usw. auch wenn sie bei Lieferanten der aeronautec oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat aeronautec auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen aeronautec, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird aeronautec von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich aeronautec nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Aeronautec ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Da es sich bei diesem Auftrag um eine Neuentwicklung und Sonderanfertigung handelt, kann von aeronautec keine Haftung für höhere Gewalt übernommen werden.
aeronautec ist zur vorzeitigen und zur teilweisen Lieferungs- oder Leistungserbringung berechtigt.
Nur ausdrücklich von aeronautec schriftlich als verbindlich bestätigte Lieferzeiten sind bindend.
7. Versand, Verpackung, Gefahr Übertragung und Entgegennahme
Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers/Käufers und ab Werk, soweit nicht anders vereinbart. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach billigem Ermessen ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Der Besteller hat zu gewährleisten, dass die zu liefernden Gegenstände bei der angegebenen Versandanschrift entgegengenommen sowie unverzüglich und sachgemäß abgeladen werden. auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweist. Der Besteller hat geeignete Vorkehrungen (Hilfskräfte, Stapler) zu treffen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. aeronautec bestimmt den Transporteur.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk verlässt und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder aeronautec zusätzliche Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson, spätestens aber beim Verlassen des Werks auf den Besteller über, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Ware wird nach Wahl von aeronautec auf Kosten des Käufers bei aeronautec verwahrt oder bei Dritten eingelagert.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Käufer, unbeschadet dessen Rechte, entgegenzunehmen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den aeronautec insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen von 5. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8. Montage, Statik
Auf- und Einbauarbeiten sowie die Erstellung von evtl. aufgrund des Einsatzzwecks, der Einsatzdauer oder des Einsatzortes notwendig werdenden Prüfzeugnissen und Statiknachweisen sind nicht im Lieferumfang enthalten, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sie sind gesondert zu vergüten, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist.
Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Montage zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie und Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, auf seine Kosten bereitzustellen.
Die Angaben von aeronautec über Reparatur- und Montagezeiten beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Bedingungen (z.B. Leistungsverzug von Zulieferern) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Bei Abweichungen der veranschlagten Montagezeiten behält sich aeronautec vor, etwaige Mehraufwendungen wie z.B. Verankerung am Gebäude oder falsche Bodenannahme, gesondert abzurechnen. Diese Aufwendungen werden im Anschluss an das Projekt mit einem Nachtrag in Rechnung gestellt.
Zur reibungslosen Montage ist es zwingend erforderlich, dass der AG den Zugang zum Montageort von z.B. Gartenmöbeln etc. freiräumt. Für dadurch entstandene Schäden übernimmt die aeronautec GmbH keine Haftung.
Der Bauherr ist verpflichtet, der aeronautec GmbH bei Auftragserteilung eine verbindliche Auskunft über Erdleitungen, nicht sichtbare alte Bausubstanzen jeglicher Art und Sonstiges, im Bereich der Mastfüße sowie der Abspannung der Masten vorzulegen. Diese Angaben sind vom Bauherren eigenständig zu überprüfen sowie die Segel-/Membranplanung von der aeronautec GmbH darauf basierend freizugeben. Dasselbe gilt für den Aufbau des Mauerwerks und ebenfalls für evtl. darunter verputzte Leitungen. Wird es versäumt, diese Informationen an die aeronautec GmbH weiter zu geben, oder sind die Angaben unzureichend oder falsch, übernimmt die aeronautec GmbH für eventuelle Schäden keinerlei Haftung und keine Gewährleistung. Daraus resultierende Mehrleistungen/Leerzeiten werden auf Regiebasis im Anschluss an das Projekt separat von der aeronautec GmbH in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch können Erdanker / Schraubfundamente durch die aeronautec GmbH gesetzt werden. Wir gehen von einer Bodenklasse 3 – 4, nach VOB, DIN 18300, aus. Falls eine Montage der Erdanker aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist, muss bauseits ein Fundament auf Kosten des AGs erstellt werden. aeronautec übernimmt keine Gewährleistung für den Halt der Erdankersystem (betrifft Bodenaufbau und Bodenklasse). Entstehende Zusatzkosten durch eventuelle Nachspannarbeiten (bei extremer Windlast / Winddruck und aufgeweichten Boden) durch nicht ausreichenden Halt der Bodenankersysteme oder notwendig gewordener Fundamente sind vom Auftraggeber zu tragen.
Auf Grund örtlicher Einflüsse sowie wirkender Kräfte (Sog/Wind/Schneelast) können im Zuge der Zeit Feuchtigkeit und Schmutz in das Innere der Naht eindringen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass durch „Dochteffekt“ das Nähgarn Feuchtigkeit und Schmutz ins Innere der Nähte transportiert. aeroflon SEALTAPE kann sich an vereinzelten Stellen im Laufe der Zeit etwas anheben. Die genannten Aspekte sind daher keine Mängelerscheinung und können auch nicht als solche akzeptiert werden.
9. Abnahme, Übernahme
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
10. Gewährleistung
aeronautec gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungs regeln. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Mängelrügen und Fehlmengen sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Wareneingang beim Besteller, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung, schriftlich aeronautec gegenüber anzuzeigen.
Bei der Durchführung von Leistungen, insbesondere der Beratung im Zusammenhang mit der Auswahl von Produkten, haftet aeronautec – vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – lediglich für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung, nicht hingegen für den Eintritt eines bestimmten Erfolges wie z.B. Schattenwirkung oder Regenschutz.
Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller, Käufer oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, sofern sie nicht auf ein Verschulden von aeronautec zurückzuführen sind.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Lieferung, spätestens bei Verarbeitung bzw. Einbau den technischen Anforderungen entsprechend zu prüfen, insbesondere eine Funktionsprüfung durchzuführen. Mängelrügen haben spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen unter Beschreibung des Mangels schriftlich zu erfolgen.
Im Gewährleistungsfall wird aeronautec nach eigener Wahl bei Lieferungen die Ware am Aufstellungsort oder in den eigenen Geschäftsräumen nachbessern oder als Ersatz zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern. Es gelten die Bestimmungen der VOB und weitergehende gesetzliche Bestimmungen.
Jede weitere Haftung von aeronautec gegenüber dem Besteller aufgrund von Mängeln in der Lieferung oder in der Leistung ist ausgeschlossen. Aeronautec haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade vor solchen mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware an den Käufer bei der Durchführung von Leistungen mit Beendigung der jeweiligen Tätigkeit oder nach Abnahme der Leistung.
Unter Vorbehalt nachfolgender Bestimmungen beträgt die Garantie auf aeronautec gelieferte Produkte, zwei Jahre, auf Elektrogeräte, ein Jahr, ab Rechnungsdatum. Für Fremdprodukte gelten allenfalls die Bedingungen der jeweiligen Lieferanten. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material, Montage- oder Fabrikationsfehler. Der Kunde verpflichtet sich, einen allfälligen Garantiemangel unverzüglich schriftlich der aeronautec mitzuteilen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten Dritter, unsachgemäßer Montage und Lagerung durch Dritte sowie vergleichbarer sonstiger Ursachen ohne das Verschulden von aeronautec entstehen.
11. Schadenersatzansprüche, Haftung
Schadenersatzansprüche des Käufers gegen aeronautec sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, aeronautec hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Soweit die Haftung von aeronautec ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Werden wir zur Behebung solcher oder sonstiger, nicht auf einem Mangel der Lieferung beruhender Schäden beauftragt oder gerufen, so kommt damit ein neuer zusätzlicher Auftrag zustande, der aufgrund des tatsächlichen Aufwandes an Zeit und Material in Rechnung gestellt wird und für den diese Geschäftsbedingungen sinngemäß gelten.
12. Eigentumsvorbehalt
aeronautec behält sich das Eigentum an der dem Besteller gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum in der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldoforderung von aeronautec.
Der Käufer ist unter Widerrufsvorbehalt berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht gegenüber aeronautec in Zahlungsverzug gerät oder sich seine Vermögenssituation wesentlich verschlechtert. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von aeronautec hinzuweisen und aeronautec unverzüglich zu benachrichtigen.
Verlangt aeronautec die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin – soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Liefervertrag.
Kommt der Käufer nach Ablauf von zwei Mahnfristen seiner Zahlung nicht nach, so hat aeronautec das Recht, die Vorbehaltsware beim Käufer abzuholen, zu diesem Zweck die Räume zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für aeronautec nach eigenem Ermessen zu lagern.
Die Rechte gemäß vorstehender Ziff. 8.1 stehen aeronautec auch ohne Erklärung des Rücktrittes oder fruchtlosem Ablauf der Frist des § 326 BGB zu.
Der Besteller erwirbt mit seiner Zahlung keine Rechte auf Erfindungen, Einrichtungen und Werkzeuge, die sich aus der Ausführung des jeweiligen Auftrags ergeben. Alle konstruktiven Ideen bleiben geistiges Eigentum der aeronautec.
13. Kreditwürdigkeit
Wird aeronautec nach Entgegennahme des Auftrags bzw. nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware bekannt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist (z.B. durch Scheck- oder Wechselprotest), so ist aeronautec zum Rücktritt vom Vertrag und zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Bardeckung etwaiger gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.
14. Schutzrechte Dritter
Bei Sonderanfertigungen nach Wünschen oder Vorlagen des Käufers haftet dieser gegenüber aeronautec dass – durch vom ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Rechte Dritter eingegriffen wird und – durch die Ausführung keine Urheberrechte gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Hinsichtlich der Unterlagen, die der Besteller aeronautec zur Verfügung stellt, trägt der Besteller die volle Verantwortung dafür, dass keine fremden Schutzrechte verletzt werden. Werden gegen aeronautec Ansprüche wegen der Verletzung derartiger Rechte geltend gemacht, hat der Käufer aeronautec insoweit freizustellen und auf Verlangen von aeronautec angemessene Sicherheit zu leisten.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Käufer und aeronautec geschlossenen Vertrag ist Seeon.
Gerichtsstand ist Traunstein.
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Bei Streitigkeiten gilt Deutsch als Verkehrssprache.
Bei Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem Verbraucher können Verbraucher die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle einschalten. Diese ist zu erreichen unter:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein mail@verbraucher-schlichter.de www.verbraucher-schlichter.de Tel.: 07851/7957940 Fax: 07851/7957941
aeronautec ist gegenwärtig nicht verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
16. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit nicht in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden sofern sie den Punkt bedacht hätten.
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarung im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden aeronautec nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung.