Corona Hilfen und ihre Fristen in der Bundesrepublik Deutschland
Fokus im Wesentlichen auf Gastronomie und Hotellerie:

 

Corona Hilfen – FRIST 31.08.

Wir haben Ihnen die wesentlichen Fakten der aktuell geltenden Corona-Hilfen in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt und dabei den Fokus im Wesentlichen auf Gastronomie und Hotellerie gelegt.

  1. Überbrückungshilfe II ››› Beantragungsfrist ist am 31.03.2021 abgelaufen
  2. November- und Dezemberhilfe ››› Beantragungsfrist bis zum 30.04.2021 abgelaufen
  3. Überbrückungshilfe 3 ››› Beantragungsfrist bis zum 31.08.2021

Zu 3.: Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro gefördert. Die Antragstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt).

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021

Was ist neu:

Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021

Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro.

Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020); Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops,

Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag kann über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst. Was und wie wird gefördert?

Erstattet werden:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019). Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen.

Beispiel 1: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 100 Prozent erstattet (10.000 Euro). Auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen.

Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – davon werden ebenfalls 100 Prozent erstattet (20.000 Euro).

Kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden, wenn man vorher schon andere Hilfen erhalten hatte?

Ja. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November und Dezember 2020 keine Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater

Weitere und genaue Details finden sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihr aeronautec Team