Corona Hilfen – FRISTVERLÄNGERUNG
Fokus im Wesentlichen auf Gastronomie und Hotellerie:

Corona Hilfen – FRISTVERLÄNGERUNG: 31.03.2022

Es gibt in der Pandemie weiterhin Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher unterstützt der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin

Wir haben Ihnen die wesentlichen Fakten der aktuell geltenden Corona-Hilfen in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt und dabei den Fokus im Wesentlichen auf Gastronomie und Hotellerie gelegt.

  1. Überbrückungshilfe II ››› Beantragungsfrist ist am 31.03.2021 abgelaufen
  2. Überbrückungshilfe 3 / Plus ››› Beantragungsfrist bis zum 31.03.2022

Zu 3.: Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro gefördert. Die Antragstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt).

Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent.

Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro.

Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten ; Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops,

Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro.

Wer kann die Förderung beantragen?

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe III Plus oder IV erhalten.

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur.

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird.

Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag kann über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst. Was und wie wird gefördert?

Erstattet werden:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch.

    Die Höhe der Hilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten.
    Die Überbrückungshilfe III Plus betrifft die Fördermonate Juli 2021 bis Dezember 2021, die Überbrückungshilfe IV die Fördermonate Janur bis März 2022.

Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater

Weitere und genaue Details finden sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html

oder

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihr aeronautec Team